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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.4 – Juli 2026 · Röhrig Growth Lab, Paul Röhrig, Au / Wädenswil

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») der Röhrig Growth Lab, Paul Röhrig, Au / Wädenswil (nachfolgend «Auftragnehmer»), gelten für alle Aufträge, Angebote und Leistungserbringungen gegenüber Unternehmen (nachfolgend «Auftraggeber»).

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote und Offerten des Auftragnehmers sind freibleibend und nicht verbindlich. Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich (per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form) akzeptiert hat.

2.2 Schliesst ein Mitarbeiter oder Beauftragter (z. B. eine Agentur) einen Auftrag im Namen einer juristischen Person ab, sichert dieser zu, hierfür bevollmächtigt zu sein.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Auftragnehmer plant, erstellt und schaltet digitale Werbekampagnen im Bereich Programmatic Advertising. Der konkrete Leistungsumfang wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten und umfasst typischerweise:

  • Planung und strategische Ausrichtung der Kampagne (Zielgruppen, Platzierungen, Formate)
  • Technisches Setup, Trafficking und Auslieferung der Werbemittel über die vereinbarte Plattform
  • Laufende Optimierung und Steuerung der Kampagne
  • Kampagnen-Reporting und Performance-Analyse
  • Koordination mit Publishern, Ad-Tech-Anbietern und Datenpartnern

3.2 Umfang und Rhythmus des Reportings (z. B. wöchentlich, monatlich, nach Kampagnenabschluss) werden im Angebot festgelegt. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt ein Abschlussbericht nach Ende der Kampagne.

3.3 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden separat angeboten und nach Aufwand verrechnet.

3.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zu übertragen, sofern dies der Auftragserfüllung dient. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

4. Vergütungsmodelle und Abrechnungsgrundlagen

4.1 TKP-basierte Kampagnen (Tausend-Kontakt-Preis): Die Abrechnung erfolgt pro 1'000 vom Ad Server des Auftragnehmers als gültig klassifizierte und ausgelieferte Impressionen. Ausschliesslich die Leistungswerte des Ad Servers des Auftragnehmers sind für die Abrechnung massgebend. Messungen oder Zählungen des Auftraggebers, von Drittanbietern oder von Plattformen des Auftraggebers begründen keinen Anspruch auf Anpassung der Abrechnung.

4.2 Setup Fee: Für die Einrichtung einer Kampagne kann eine gesondert vereinbarte, einmalige Setup Fee erhoben werden. Diese wird im Angebot ausgewiesen und ist mit Vertragsabschluss fällig, unabhängig vom späteren Kampagnenverlauf.

4.3 Weitere Vergütungsmodelle (z. B. Retainer, Projektpauschale, Stundenbasis) können separat vereinbart werden und werden in der jeweiligen Auftragsbestätigung geregelt.

5. Verantwortung für Werbemittel und Inhalte

5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die notwendigen Werbemittel (Banner, Videos, Tracking-Links, usw.) rechtzeitig und im vom Auftragnehmer verlangten Format zur Verfügung. Für Performance Reach Kampagnen gilt eine Vorlaufzeit von mindestens 3 Werktagen vor dem bestätigten Auslieferungstermin.

5.2 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die technische Qualität, Korrektheit und Gesetzeskonformität der bereitgestellten Werbemittel, Landing Pages und beworbenen Inhalte – sowohl in der Schweiz als auch in den jeweiligen Zielmärkten.

5.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Materialien auf rechtliche Zulässigkeit zu prüfen, behält sich jedoch das Recht vor, Werbemittel wegen deren Inhalt, Form oder technischer Qualität abzulehnen.

5.4 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder Datenschutzrechten durch den Auftraggeber entstehen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien zur Verfügung, insbesondere:

  • Zugang zu relevanten Plattformen, Tracking-Systemen und Analytics-Tools
  • Korrekte Implementierung von Tracking-Codes auf der eigenen Website
  • Freigaben für Kampagnenmotive, Texte und Zielgruppenparameter
  • Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson mit Entscheidungskompetenz

6.2 Verzögerungen, die aus unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Dadurch verursachte Mehraufwände können separat in Rechnung gestellt werden.

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kampagne temporär auszusetzen oder zu stoppen, sofern der Auftraggeber seinen Pflichten aus diesen AGB nicht nachkommt.

7. Keine Erfolgsgarantie

7.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit professioneller Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Garantie für bestimmte Kampagnenergebnisse (z. B. ROAS, CPL, CTR, Conversions, Reichweite) gegeben werden kann.

7.2 Kampagnenergebnisse hängen von Faktoren ab, auf die der Auftragnehmer keinen oder nur begrenzten Einfluss hat, darunter:

  • Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Angebots, der Landing Page und des Creatives
  • Marktumfeld, Saisonalität und Wettbewerbsdruck
  • Tracking-Qualität, Consent-Raten und Datenverfügbarkeit
  • Plattformseitige Algorithmusänderungen und Richtlinien

8. Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Modell (TKP, Pauschale, Retainer o. ä.) gemäss Angebot oder Auftragsbestätigung.

8.2 Sofern nicht anders vereinbart:

  • Rechnungsstellung monatlich per Monatsende oder nach Kampagnenabschluss, basierend auf den Leistungswerten des Ad Servers des Auftragnehmers
  • Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST), sofern anwendbar

8.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Skonti sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

8.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p. a. zu berechnen und laufende Kampagnen bis zur vollständigen Zahlung zu sistieren.

9. Stornierung und Kündigung

9.1 Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich per E-Mail an den Auftragnehmer zu richten und nur wirksam, wenn der Auftragnehmer diese ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

9.2 Bei Stornierung einer Kampagne gelten folgende Regelungen, berechnet auf Basis des im Angebot ausgewiesenen Auftragswertes:

  • Mehr als 10 Kalendertage vor Auslieferungsbeginn: kostenlos, sofern noch kein Setup begonnen wurde
  • Zwischen 10 und 4 Kalendertage vor Auslieferungsbeginn: 50 % des im Angebot ausgewiesenen Auftragswertes
  • Weniger als 4 Kalendertage oder nach Auslieferungsbeginn: 100 % des im Angebot ausgewiesenen Auftragswertes

9.3 Bereits erbrachte Zusatzleistungen (z. B. Setup Fee) werden in jedem Fall vollständig in Rechnung gestellt.

9.4 Bei laufenden Retainer-Mandaten gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende.

9.5 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Auftrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstösst oder Zahlungen trotz Mahnung ausbleiben.

10. Mängelrüge

10.1 Mängel oder Störungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Kenntnis, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

10.2 Werden Mängel nicht fristgerecht gerügt, gilt die Leistung als vertragsgemäss erbracht.

11. Haftungsbegrenzung

11.1 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf direkte Schäden begrenzt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

11.2 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag des im Angebot ausgewiesenen Auftragswertes begrenzt.

11.3 Der Auftragnehmer schliesst jede Haftung für Drittanbieter (DSPs, Plattformen, Datenlieferanten, Publisher) aus.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsdaten, Kampagnenzahlen, Strategien und Kundendaten – nicht an Dritte weiterzugeben und ausschliesslich für die Zwecke des Auftrags zu verwenden. Im Zweifel gilt eine Information als vertraulich.

12.2 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt unbefristet über das Ende des Auftrags hinaus.

13. Datenschutz und Tracking

13.1 Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass der Einsatz von Tracking-Technologien, Cookies und Zielgruppensegmenten auf seiner Website und in seinen Kampagnen den geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht (insbesondere nDSG, DSGVO, TCF).

13.2 Der Auftragnehmer empfiehlt geeignete technische Massnahmen, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzvorschriften seitens des Auftraggebers.

14. Referenznennung und Arbeitsresultate

14.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Vertrauliche Kampagnenkennzahlen werden nicht weitergegeben.

14.2 Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Deliverables gehen nach vollständiger Begleichung des jeweiligen Auftrags in das Eigentum des Auftraggebers über. Methodiken, Prozesse und generische Templates des Auftragnehmers verbleiben in dessen geistigem Eigentum.

15. Änderung der AGB

15.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zustellung schriftlich, gelten die neuen AGB als akzeptiert.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

16.2 Es gilt Schweizer Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Wädenswil, Kanton Zürich, Schweiz.

Röhrig Growth Lab · Paul Röhrig · Apfelmatte 10, 8804 Au / Wädenswil
Version 1.4 – Juli 2026 · Diese AGB gelten für alle Aufträge ab Gründungsdatum.
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